Mit den am 01.02.21 in Kraft getretenen Änderungen im Schweizer Obligationenrecht wurde der Begriff der Registerwertrechte eingeführt. Artikel 973d definiert das Registerwertrecht als ein Recht, (1) welches in einem Wertrechteregister eingetragen ist und (2) nur über dieses geltend gemacht werden kann.
Ein auf DLT (Distributed Ledger Technology) basierendes Register wie bspw. eine Blockchain erfüllt die in Artikel 973d Ziffer 2 genannten Anforderungen an ein Wertrechteregister. Sofern die Statuten eines Unternehmens dies erlauben, können Wertpapiere wie bspw. Aktien als Registerwertrechte ausgegeben werden.
Auf dieser Grundlage tokenisieren wir unsere eigenen Aktien, sowie die unserer Kunden. Damit beinhalten die Aktientoken exakt dieselben Rechte und Pflichten wie “traditionelle” Aktien.
Da traditionelle, Order-Book-basierte Märkte für Aktien kleiner und mittlerer Unternehmen nur unzureichend funktionieren, haben wir einen anderen, besser geeigneten Marktmechanismus implementiert.
In unserem Modell hält das Unternehmen bis zu 10% eigene Aktien, die von Investoren gekauft werden können. Bei einem Kauf fliesst das Geld des Investors/der Investorin direkt zum Unternehmen. Das Unternehmen kann ausserdem ein gewisses Mass an Liquidität (XCHF) zur Verfügung stellen, um Aktienrückkäufe von bestehenden Investoren:innen zu finanzieren. Wenn also jemand Aktien über einen Brokerbot verkauft, so verkauft man diese zurück ans Unternehmen. Das ausbezahlte Geld wird aus dem Liquiditätspool des Unternehmens gezogen. Jedem Unternehmen steht es frei zu entscheiden, ob es und wenn ja wie viel Liquidität für Rückkäufe zur Verfügung gestellt wird. Eine rechtliche Verpflichtung Aktien zurückzukaufen gibt es nicht. Peer-to-peer Transaktionen sind aber jederzeit möglich. Mehr zu Überlegenheit unseres Marktmodells finden sie in unserem Blogbeitrag.
Im Grunde reicht eine Ethereum-Wallet, damit Aktientoken in das Wallet des Investors ausgeliefert werden können, sofern man Aktien per Banküberweisung kaufen möchte. Idealerweise verwendet man unser eigenes Mobile Wallet (iOS oder Android). Dieses wurde eigens für das Zusammenspiel mit dem Aktionariat Brokerbot (Aktienautomat) entwickelt. Daneben besteht die Möglichkeit den Brokerbot mit MetaMask oder einer WalletConnect kompatiblen Portfolio App zu verbinden.
Möchte man Aktientoken per Ether (ETH) oder Kryptofranken (XCHF) zahlen, muss der entsprechende Betrag in der Wallet vorhanden sein. Über die Aktionariat Portfolio App kann man per Banküberweisung Ether kaufen.
Persönliche Daten von Investoren wie z.B. Namen, Adresse und Email-Adresse werden nicht publiziert. Um einen Eintrag im Aktienbuch des entsprechenden Unternehmens zu erhalten, müssen sich Investoren mit Namen und Adresse registrieren (mehr dazu unter weiter unten). Die Ethereum-Adresse eines Halters von Aktientoken ist in der Ethereum Blockchain gespeichert und für jeden einsehbar, allerdings ohne jegliche Verknüpfung zu persönlichen Daten, welche nicht auf der Blockchain gespeichert werden.
Dies ist nur bei der Zeichnung neuer Aktien notwendig. Unser Modell basiert auf dem Handwechsel von Namensaktien, die im Besitz des Unternehmens sind (Treasury Shares), also bereits gezeichnet wurden. Bei einem Kauf/Verkauf von Aktientoken über den Aktionariat Brokerbot wird kein Kaufvertrag benötigt, da dieser durch den Smart-Contract ersetzt wird.
Aktionäre müssen sich ins Aktienbuch eintragen lassen, wenn sie das Recht auf Dividende und Stimmabgabe erhalten möchten. Dazu können sie sich einfach in der Aktionariat Portfolio App oder dem Shareholder Registry Widget (auf unserer Investorenseite) mit Namen und Adresse erfassen. Wir empfehlen Investoren dies vor dem Kauf der Aktien zu erledigen.
Die Aktionariat AG versteht sich als Technologie-Anbieter und sucht nicht aktiv nach Investoren für seine Kunden. Dennoch besitzt die Aktionariat AG eine gewisse Reichweite über verschiedene Medien. Das Aufschalten des Brokerbots eines Kunden wird über sämtliche Kanäle der Aktionariat AG geteilt (Social Media, Newsletter). Ausserdem werden sämtliche unserer Presse-Kontakte über den Go-Live neuer Kunden informiert.
Nein, ein Whitelisting ist im Allgemeinen nicht nötig. Wenn ein Emittent eine Übertragungsbeschränkung (Vinkulierung) der Aktien wünscht, empfiehlt es sich, diese auf der Ebene der Registrierung im Aktienbuch umzusetzen und nicht mittels Whitelisting im Smart Contract. Auch vertragliche Übertragungsbeschränkungen (beispielsweise ein Lockup) können flexibler über sekundäre Register abgebildet werden. Je einfacher das Hauptregister (smart contract) gehalten wird, desto tiefer sind die Transaktionsgebühren im Ethereum-System und desto besser kann der Token ins Blockchain-Ökosystem integriert werden. Beispielsweise lehnen viele dezentrale Exchanges Token ab, die einem Whitelisting oder ähnlichen Beschränkungen unterliegen.
Nein, das ist nicht möglich. Aber ein Anleger kann jederzeit eine zusätzliche E-Mail-Adresse in der Aktionariat Mobile Wallet (App) hinzufügen und auswählen welche Adresse die primäre Adresse sein soll. Nicht primäre Adressen können vom Investor in der Aktionariat App entfernt werden.
Es besteht laut der Wegleitung der FINMA keine gesetzliche Verpflichtung die Käufer von Aktientoken vor dem Kauf zu identifizieren, da in diesem Fall keine GwG-Unterstellung besteht. Hingegen ist der Aktionär verpflichtet, sich bei der Gesellschaft zu registrieren, sofern er mit dem Kauf 25 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmrechte erreicht oder überschreitet (Art. 697j OR) Ohne Registrierung kann er seine Rechte als Aktionär nicht geltend machen. Auch zu beachten gilt es, dass Finanzintermediäre beim Wechseln von Kryptowährungen einen Herkunftsnachweis verlangen. Welche Dokumente dafür nötig sind, hängt von den jeweiligen Umständen ab.
Die Marktkapitalisierung wird wie folgt berechnet: (Gesamtzahl der Aktien - eigene Aktien) * Aktienkurs
Eigene Aktien sind Aktien, die vom Unternehmen (und nicht von einem Anleger) gehalten werden.
Abschlüsse: Im Modell der Aktionariat AG muss kein (Jahres-)Abschluss veröffentlicht werden. Bestehenden Aktionären hingegen sind Geschäftsberichte und Revisionsberichte natürlich offenzulegen (Art. 696 Abs. 1 OR). Lediglich Unternehmen, welche ihre Beteiligungspapiere an einer Börse kotiert haben, sogenannte Publikumsgesellschaften, müssen ihre Geschäftsberichte, sowie Revisionsberichte publizieren (Art. 958e Abs. 1 OR, Art. 49 KR SIX). Die Aktionariat AG empfiehlt aber dringend Informationen zur Performance des Unternehmens auf der eigenen Webseite zu veröffentlichen, um potentiellen Investoren gegenüber eine gewisse Transparenz zu schaffen, dazu gehören insb. auch die Jahresabschlüsse.
Prospektpflicht: Gemäss dem Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) muss kein Prospekt veröffentlicht werden, sofern (Art 36, Ziffer 1):
Der Wechselkurs (ETH/CHF), den wir berücksichtigen, wird von chain.link geholt. Tatsächlich holen wir den ETH/USD und den USD/CHF Wechselkurs, um ETH/CHF zu berechnen. Darüber hinaus integrieren wir einen 1%igen Slippage-Schutz beim Auslösen von Brokerbot-Transaktionen.
Nein, es besteht gegenüber potentiellen Investoren weder eine Pflicht zur Offenlegung des Geschäftsberichts noch eine Pflicht diesen von einer Revisionsstelle prüfen zu lassen.
Der Emittent hat dank der Aktionariat AG die Möglichkeit einen Liquiditätspool zur Verfügung zu stellen, indem er einen Teil der von Investoren gesammelten Gelder für Aktienrückkäufe in seinem Brokerbot belässt. Der Investor geht in diesem Fall gleich vor wie beim Aktienkauf, indem er sein Ethereum-Wallet mit dem Brokerbot verbindet und anstelle des ”Buy”- den “Sell”-Reiter anwählt. So kann Investor ganz leicht seine Aktien oder einen Teil davon an das Unternehmen zurückverkaufen.
Daneben besteht auch die die Möglichkeit die Aktien vom Wallet eines Investors auf ein anderes Wallet zu übertragen. Bei Verwendung der Aktionariat Portfolio App:
Unter “to Address” kann der Investor anschliessend eine eigene Ethereum-Adresse oder externe Adresse wählen und per Scan des QR-Codes oder mittels manueller Eingabe der Ziel-Ethereum-Adresse die gewünschte Anzahl Aktientoken übertragen. Die Bezahlung der transferierten Token ist ein separater Prozess und kann auch ausserhalb des Blockchain-Ökosystems geschehen.
Wichtig: Der neue Inhaber der Aktientoken muss sich über die Aktionariat Portfolio App registrieren, damit er im Aktienbuch eingetragen wird. Bei Verwendung einer anderen Ethereum Wallet kann sich der Investor mit Hilfe des Registration Widgets im Aktienbuch erfassen. Mehr dazu unter: https://aktionariat.com/market#shareholder-registry
Nein. Sowohl unser Corporate Dashboard als auch unsere Mobile Wallet sind in der Lage sowohl tokenisierte als auch traditionelle Aktien zu halten. Ein Unternehmen kann also problemlos zeitgleich tokenisierte und nicht-tokenisierte Aktie verwalten. Wir empfehlen zumindest den Free Float-Teil der Aktien als Security Token zur Verfügung zu stellen, damit dieser Teil der Aktien gehandelt werden kann.
Die Transaktionskosten werden vom Ethereum Netzwerk erhoben und können stark variieren. Die Kosten hängen hauptsächlich davon ab wie viele andere Transaktionen auf der Ethereum Blockchain gerade ausgeführt werden. In Zukunft werden wir eine Lösung mit dauerhaft geringeren Transaktionskosten anbieten.
Im Gegenteil. Unsere Basetokens können in einen Drag-Along Token verpackt werden. Dieser erlaubt es Kleinaktionäre bei einem Exit automatisch zum Verkauf ihrer Aktientoken zu zwingen, sofern min 75% aller abgegebenen Stimmen einem Verkauf zustimmen. Jeder Drag-Along Token berechtigt zur Abgabe einer Stimme. Mit dem Kauf von Drag-Along Token über den Brokerbot auf der Webseite des Emittenten stimmen Aktionäre dem „Token Holder Agreement“ zu, womit sie sich mit der Drag-Along-Klausel einverstanden erklären. Zum Verkauf des gesamten Unternehmens mittels dieser Drag-Along-Funktion müssen allerdings zuvor sämtliche Aktien tokenisiert werden. Das Tokenisieren von “traditionellen” Aktien, welche bspw. von den Gründern und/oder Lead-Investoren gehalten werden, kann problemlos auf den Zeitpunkt verschoben werden, zu dem ein Verkauf realistisch erscheint**.
Initiierung: Jeder interessierte Käufer mit genügend Kapital* kann ein Angebot zum Erwerb aller (aber nicht weniger) Drag-Along-Token von den anderen Drag-Along-Token-Inhabern zu einem bestimmten Preis pro Aktie im Drag-Along-Smart-Contract initiieren. Den Übernahmepreis definiert der potentielle Käufer. Dadurch wird ein Smart Contract, der den Erwerb regelt, erstellt und ein entsprechendes Ereignis auf der Blockchain emittiert. Sämtliche Tokenholder werden über das Kaufangebot benachrichtigt und um eine Stimmabgabe gebeten.
Abstimmung: Nach der Initiierung eines Angebots beginnt die Abstimmungsphase (diese dauert 60 Tage). Während der Abstimmungsphase kann jeder Drag-Along-Token-Inhaber (einschließlich der anbietenden Partei) mit „Ja“ oder „Nein“ über das Erwerbsangebot abstimmen. Nach dem Ende des Abstimmungszeitraums beginnt der Ausführungszeitraum.
Ausführung: Die anbietende Partei kann die Funktion "Ausführung" auf dem Angebotsvertrag auslösen, um den Erwerb jederzeit während des Abstimmungszeitraums oder des Ausführungszeitraums zu erzwingen. Die Durchführung des Erwerbs ist nur zu einem Zeitpunkt möglich, zu dem das Erwerbsquorum erreicht ist und die erforderliche Finanzierung zur Verfügung steht*. Während der Abstimmungsphase müssen min. 75% aller Drag-Along Tokens mit „Ja“ gestimmt haben, während der Ausführungsphase reichen 75% aller abgegeben Stimmen. Mit der Ausführung des Erwerbsangebots werden alle „verpackten“ Basis-Token an die anbietende Partei abgetreten und durch den Verkaufserlös ersetzt. Die Inhaber der Basis-Token erhalten anschliessend den Verkaufserlös im Verhältnis zur Anzahl ihrer Token.
Weitere Informationen zum Drag-Along Mechanismus:
Warnhinweis für potentielle Käufer eines Unternehmens:
* Das Platzieren eines Übernahmeangebots mittels Drag-Along-Funktion kostet 3 Ether, unabhängig davon, ob es zu einem Verkauf kommt oder nicht. In der Wallet der Partei, welche ein Übernahmeangebot platziert, müssen zu jeder Zeit ab dem Platzieren des Übernahmeangebots bis Abschluss (erfolgreich oder nicht) genügend liquide Mittel vorhanden sein. Jeder Besitzer entsprechender Tokens kann während der Abstimmungsphase zur Übernahme der Token (bzw. des gesamten Unternehmens) das Übernahmeangebot “challengen”. Sollte beispielsweise festgestellt werden, dass in der Wallet der Partei, die ein Übernahmeangebot platziert hat, nicht genügend liquide Mittel vorhanden sind, um sämtliche Token zum angebotenen Kaufpreis zu bezahlen, und jemand challenged das Übernahmeangebot, so wird der Prozess umgehend automatisch abgebrochen. Die 3 Ether, welche der potentielle Käufer für das Platzieren des Angebots bezahlt hat, gehen damit verloren.
** Es ist grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt möglich bestehende, “traditionelle” Aktien zu tokenisieren. Damit kann sich die Anzahl Aktientoken rasch stark erhöhen. Gründer könnten dies tun wollen, wenn jemand versucht sämtliche Token mittels Drag-Along-Funktion zu erwerben, um gegen das Kaufangebot abzustimmen. Dies kann ein Risiko für einen potentiellen Käufer der Aktientoken bergen, der von der Drag-Along-Funktion im Smart Contract der Draggable Aktien gebrauch macht. Dieser hat womöglich vorab mit den Inhaber der bestehenden Aktientoken gesprochen und ist aufgrund der Gespräche zuversichtlich sämtliche bestehenden Aktientoken erwerben zu können. Mit der Tokenisierung Ihrer Aktien und das Stimmen gegen das Kaufangebot, könnten bspw. Gründer dem potentiellen Käufer einen Strich durch die Rechnung machen. Das potentielle Schadensausmass umfasst 3 Ether, denn diese werden für das Platzieren eines Übernahmeangebots benötigt.
Wir hosten unsere Daten (inkl. der Aktienbücher) bei einem Anbieter in der Schweiz.
Nein, grundsätzlich nicht. Ether wird „nur“ für das Bezahlen der Transaktionsgebühr des Ethereum Systems gebraucht. Ein tiefer Etherpreis geht oftmals einher mit tiefen Transaktionsgebühren des Ethereumsystems. Der Worst Case wäre, dass das Ethereum-System kaputt geht und man die Token auf eine andere Blockchain migrieren müsste. Dieser Fall ist jedoch sehr unwahrscheinlich, denn das Ethereumsystem ging vor mittlerweile 6 Jahren live und erwies sich bislang als sehr stabil. Ausserdem befindet sich das Aktienbuch des Emittenten nicht auf der Blockchain. Die Informationen darüber welche Investoren wie viele Aktien halten, würden also bestehen bleiben auch wenn die Ethereum Blockchain nicht mehr existieren würde.
Die Aktientokens basieren auf dem ERC-20 Standardtoken und funktionieren vollständig ohne unser Zutun. Falls die Aktionariat AG Konkurs geht, gäbe es lediglich unser Userinterfaces nicht mehr (Aktionariat App, Corporate Dashboard, Market Widgets) aber die Inhaber der Tokens könnten diese weiterhin transferieren, halten und die Rechte ausüben, die damit verbunden sind. Auch besteht immer die Möglichkeit die Tokens auf anderen Marktplätzen anzubieten. Wir bauen auch deshalb auf der Ethereum-Blockchain und verwenden ERC-20 Tokens, weil es unsere Kunden in keine unnötige Abhängigkeit der Aktionariat AG bringt. Der dezentrale Ansatz ist für Aktionariat deshalb ein Kernanliegen, weil keine neuen Abhängigkeiten geschaffen werden sollen.
Das Unternehmen kann in Absprache mit den Aktionären alle Security Tokens einsammeln und ‘’verbrennen’’. Das Einsammeln der Tokens verursacht mehrere Transaktionen auf der Ethereum Blockchain. Deshalb fallen dafür entsprechende Transaktionskosten an. Wie hoch diese sind, hängt von der Anzahl Transaktionen und dem ‘’Gaspreis’’ ab.
Sie müssen immer sicherstellen, dass Sie Ihre Secret Recovery Phrase, die aus 12 Wörter besteht, kennen. Dies ist die einzige Möglichkeit, die Sie haben, um auf dem neuen Gerät wieder Zugriff zu ihrem Wallet zu erhalten.
Notieren Sie Ihre Secret Recovery Phrase (auch Seed-Phrase) an einem sicheren Ort, mit einem wasserfesten Stift auf einem haltbaren Papier.
Lesen Sie hier mehr darüber, wie Sie ihr Konto auf Ihr neues Handy importieren.
Der Unterschied zwischen einer Natural Person und einer Legal Person liegt in ihrer Rechtspersönlichkeit. Eine Natural Person ist ein menschliches Wesen mit individuellen Rechten und Pflichten. Eine Legal Person ist ein Rechtssubjekt, z. B. ein Unternehmen oder eine Organisation, das gesetzlich anerkannt ist und über eigene Rechte und Pflichten verfügt, die von denen der einzelnen Personen in diesem Rechtssubjekt unabhängig sind.
Zum Überprüfen oder Ändern des persönlichen Typs:
- Öffnen Sie die Aktionariat Portfolio App
- Wechseln Sie zum Tab "Profil" und klicken Sie auf "Personal Information".
- Siehe "Type" -> Überprüfen Sie Ihren Personal Type und ändern Sie ihn, indem Sie auf das Feld klicken.
- Um die Änderungen zu speichern, klicken Sie auf " Update ".
Generell empfehlen wir die Verwendung unserer Aktionariat App, da keine weiteren Aktionen auf Seiten des Anlegers erforderlich sind, um seine Aktien zu sehen und die Handhabung viel benutzerfreundlicher ist.
Wenn Sie jedoch eine MetaMask oder einen Ledger / Live verwenden möchten, werden Sie Ihre Anteile anfangs nicht sehen. Das liegt daran, dass die meisten Wallets nur eine Liste von bestimmten Token unterstützen. Daher müssen unsere Token manuell als ''Custom token'' hinzugefügt werden.
Im Folgenden finden Sie einen Link zu einer Schritt-für-Schritt-Erklärung, wie Sie Ihren Token hinzufügen, je nachdem, welche Wallet Sie verwenden.
MetaMask: Bitte klicken Sie HIER, um zu erfahren, wie Sie Ihre Anteile sehen können
Ledger Live: Bitte beachten Sie, dass es bei Ledger Live nicht möglich ist, eigene Token hinzuzufügen. Sie haben jedoch die folgenden Möglichkeiten:
- Die Aktien bleiben in Ihrem Ledger, auch wenn Sie sie in Ledger Live nicht sehen können. Daher können Sie nicht mit dem Brokerbot interagieren und Ihre Aktien verkaufen, wenn Liquidität vorhanden ist. Wenn Sie Ihre Aktien nicht verkaufen wollen/können, können Sie Ihr Ledger verwenden und die Schritte im folgenden Abschnitt ''Ledger'' befolgen.
Ledger: Sie haben zwei Möglichkeiten, Ihre Aktien in Ihrem Hauptbuch zu verwalten. 1. MetaMask: Diese Option erfordert ein MetaMask-Konto. Wenn Sie bereits ein Konto haben, empfehlen wir Ihnen diese Lösung. Wenn nicht, können Sie zuerst ein Konto einrichten und dann mit der Dokumentation fortfahren oder "MyEtherWallet" verwenden. Klicken Sie HIER, um die Dokumentation zu finden 2. MyEtherWallet: Wenn Sie kein MetaMask-Konto haben, ist diese Option eine schnellere Alternative. Klicken Sie HIER für die Dokumentation.
Die Schönheit der Lösung liegt in ihrer Einfachheit: Die Verwendung von nur einem Feld funktioniert für alle gleichermaßen: Unternehmen wie "Aktionariat AG", Personen wie "Ewan McGregor", Personen, die auf die Verwendung von mittleren Buchstaben bestehen, z.B. "George W. Bush", Personen, die gerne mit Doppelnamen angesprochen werden, z.B. "Marie-Christin Weidmann", Personen, die zwei Vornamen verwenden, z.B. "Rainer Maria Hubacher", usw. Wenn wir zum Beispiel ein Feld "Vorname" und das andere Feld "Nachname" nennen, wo soll Rainer Maria Rilke dann "Maria" eintragen?
Die Recovery Phrase besteht aus einer Aneinanderreihung von 12 oder 24 Wörter und erfüllt den Zweck eines Back-up Schlüssels. Bei Verlust des Wallets kann mithilfe dieser Recovery Phrase das eigene Konto wiederhergestellt werden.
Jeder Benutzer ist selber für die eigene Recovery-Phrase verantwortlich und sollte diese sicher aufbewahren.
Bei erster Benutzung (für iOS / Android):
Nun wird ihr Seed-Phrase angezeigt
ACHTUNG: Notieren Sie diese 12 Wörter in der richtigen Reihenfolge (Wir empfehlen ein Hardware Wallet zu verwenden, oder den Inhalt auf ein Blatt Papier zu schreiben und sicher zu verwahren). Wenn sie anschließend auf ‘’Continue’’ klicken, wird ein Kontrollmechanismus eingeleitet. Dieser verlangt ihre 12 Wörter in der richtigen Reihenfolge. Sobald Sie diese richtig eingegeben haben, verschwindet der rote Warn-Balken.
Nach Backup (für iOS):
Nun wird ihr Seed-Phrase angezeigt
Nach Backup (für Android):
Nun wird ihr Seed-Phrase angezeigt
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